Die Gemeinde kann Beiträge für die jährliche Tätigkeit der Vereine gewähren. Die entsprechenden Anträge sind alljährlich innerhalb des Monats Februar, abgefaßt auf das von der Gemeinde vorbereitete Formular (siehe unten) und vom gesetzlichen Vertreter des Vereins unterzeichnet, bei der Gemeinde einzureichen. Ihnen müssen folgende Dokumente beigeschlossen werden, die mit Datum, Stempel und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters zu versehen sind:
Weitere Informationen und Beitragsgewährungen sind in der Gemeindeverordnung über die Gewährung von Beiträgen und in den Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen angeführt.
Auszahlung der Beiträge
Für die Auszahlung der gewährten Beiträge gelten folgende Bestimmungen:
Die Mitteilung über den genehmigten Beitrag erfolgt durch das Amt, das das Beitragsgesuch bearbeitet hat und enthält die Angabe, für welchen Zweck bzw. Gegenstand der Beitrag gewährt wurde sowie die für die Auszahlung notwendigen Unterlagen. Die Kontrolle der Unterlagen erfolgt durch das Rechnungsamt. Diese müssen sich auf den Zweck oder Gegenstand beziehen, für den der Beitrag gewährt wurde. Folgende Unterlagen müssen für die Auszahlung der ordentlichen und außerordentlichen Beiträge vorgelegt werden:
- Ansuchen um Auszahlung, datiert und vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben, mit Angabe der Bankverbindung und der Steuernummer, sowie der Aufstellung der vorgelegten Abrechnungsunterlagen
- Abrechnungsunterlagen: saldierte Rechnungen in Original und Kopie, die vom Gesuchsteller unterschrieben ist. Nach Auszahlung des Beitrages wird das vom Amt abgezeichnete Original der Rechnung rückerstattet.
- Erklärung über die Beiträge anderer öffentlicher Körperschaften;
- bei Bedarf weitere Unterlagen;
- bei Beiträgen an nicht organisierte Gruppen zusätzlich eine Erklärung über die Verwendung des Beitrages.