Die Gemeinde hat mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 97 vom 19.05.2026 die Erstellung einer neuen Rangordnung für den geförderten Wohnbau beschlossen, in der sich jene Personen eintragen können, welche im Besitz der vom Gesetz festgelegten Voraussetzungen sind.
Auf der Internetseite der Autonomen Provinz Bozen https://www.provinz.bz.it/bauen-wohnen/gefoerderter-wohnbau/default.asp kann man die Voraussetzungen nachlesen, die notwendig sind um in diese Rangordnung aufgenommen zu werden.
Die vorgesehenen Termine für die Eintragung in der neuen Rangordnung sind: 01.06.2026 – 01.08.2026
Siehe auch:
Gemeindeverordnung Zuweisung geförderter Wohnbau
Gesuchsformular 2026