Abwassergebühr und Anschlüsse

Für die Berechnung der Abwassergebühr entspricht die Menge des bezogenen, entnommenen oder gepeicherten...

Veröffentlichungsdatum:

23.10.2022

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Für die Berechnung der Abwassergebühr entspricht die Menge des bezogenen, entnommenen oder gepeicherten Wassers der Abwassermenge. Ist in einem Haushalt, kein Wasserzähler eingebaut, so wird die Abwassergebühr nach Einwohnern (EW) berechnet, d.h. nach Personen die laut Meldeamt in diesem Haushalt den Wohnsitz haben. Pro Person werden 50 Abwasser berechnet. (Beschluss der Landesregierung Nr. 2541 vom 19.10.2009).

Gebühr:
Die Abwassergebühr für das Jahr 2024 beträgt € 1,2238 / m³ + 10 % MwSt. oder € 61,19 € pro EW + 10 % Mwst., wenn kein Wasserzähler eingebaut ist

Berechnungsbeispiele:

Haushalt mit Wasserzähler:
Ablesung laut Zähler im Vorjahr 3855 m³
Ablesung laut Zähler im darauffolgenden Jahr 4251 m³
Verbrauch = 396 m³ x € 1,2238 =€ 484,62
€ 484,62 + 10% MwSt. (€ 48,46) = € 533,08 geschuldete Abwassergebühr

Haushalt ohne Wasserzähler:
4 Personen haben laut Meldeamt dort den Wohnsitz
4 x 50 m³ = 200 m³x € 1,2238 = € 244,76 x 10 % (€ 24,48) =€ 269,24 geschuldete Abwassergebühr
 
Wichtig:
Wird ein Gebäude (Wohnung, Pension, Bar ...) neu errichtet, so muss eine Meldung bezüglich Müllgebühr, Wasser- und Abwassergebühr im Steueramt der Gemeinde gemacht werden. Auch im Falle von Umschreibung der Gebäude, Abbruch oder Vermietung einer Wohnung muss diese Meldung abgegeben werden.

Abwasserleitung - Anschlüsse

Für den Anschluss an die Abwasserleitung und Trinkwasserleitung der Gemeinde muss ein entsprechendes Ansuchen eingereicht werden, und zwar mindestens 15 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn. Das Gesuch muss auf dem eigens dafür vorgesehenen Formular erstellt werden und es muss ein Lageplan im Maßstab 1 : 500 beigelegt werden. Die genauen Vorschriften für die Anschlüsse sind in der Gemeindeverordnung für den Abwasserdienst und Gemeindeverordnung für den Trinkwasserversorgungsdienst enthalten.
Die Anschlussgebühren werden mit den Konzessionsgebühren verrechnet.

Kontakt

Steueramt

STRADA SAN SENESE 1, 39030 WENGEN+39 0471 842453info@laval.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 02.05.2024, 10:33 Uhr

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